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   LSG Niedersachsen, 22.09.1999 - L 4 KR 14/96   

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https://dejure.org/1999,25129
LSG Niedersachsen, 22.09.1999 - L 4 KR 14/96 (https://dejure.org/1999,25129)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.09.1999 - L 4 KR 14/96 (https://dejure.org/1999,25129)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. September 1999 - L 4 KR 14/96 (https://dejure.org/1999,25129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.09.1999 - L 4 KR 14/96
    Das Fehlen einer Entscheidung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur ASI-Therapie stellt ein Systemversagen der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des Urteils des BSG vom 16.9.1997 - 1 RK 28/95 - da.

    Der Anspruch der Klägerin nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 SGB V entfällt auch nicht in Ansehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (vgl ua Urteil vom 16. September 1997 - 1 RK 28/95 - ).

    Gleichwohl hat die Klägerin einen Anspruch auf Kostenerstattung; denn es liegt ein Systemmangel vor, weil der Bundesausschuss über die Anerkennung der ASI-Therapie bei Krebserkrankungen nicht zeitgerecht entschieden hat (vgl hierzu BSG Urteil vom 16. September 1997 - 1 RK 28/95 - ).

    Das BSG gibt in seinem Urteil vom 16. September 1997 ( 1 RK 28/95 ) daher auch kein Zahlenverhältnis zwischen Befürwortern und Gegnern der streitigen Behandlungsmethode vor, das vorliegen müsste, damit von Verbreitung der neuen Methode gesprochen werden kann.

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.09.1999 - L 4 KR 14/96
    Ein solcher Anspruch besteht demzufolge nur dann, wenn die selbstbeschaffte Leistung ihrer Art. nach zu den Leistungen gehört, welche die gesetzliche Krankenkasse als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen hat (vgl BSG Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 - in NZS 1999 S 245 mwN).

    An der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Arzneitherapie fehlt es, wenn das verordnete Medikament nach den Vorschriften des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedarf, die Zulassung aber nicht erteilt worden ist (BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 - in NZS 1999, 245 [BSG 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R] ).

    Eine medizinische Vorgehensweise erhält dann die Qualität einer Behandlungsmethode, wenn ihr ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde liegt, das sie von anderen Therapieverfahren unterscheidet und ihre systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (BSG Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 - in NZS 1999, S 245, 246).

    Der Vorbehalt des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V gilt nach Auffassung des BSG für alle Arten von neuen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren und somit grundsätzlich auch für neuartige Arzneitherapien (BSG Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 RK 19/96 - in NZS 1999 S 245, 247).

  • LSG Berlin, 25.11.1998 - L 9 KR 53/96
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.09.1999 - L 4 KR 14/96
    Entgegen der Auffassung des LSG Berlin (Urteil vom 25. November 1998 - L 9 KR 53/96 - in Breithaupt 1999, 572, 578) hält es der erkennende Senat nicht für entscheidend, dass sich die in Aufsätzen und Gutachten publizierten medizinischen Stellungnahmen zum größten Teil positiv zu einer neuen Behandlungsmethode geäußert haben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2008 - L 3 KA 484/03

    Klagegegenstand im Verfahren der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Bei der Höhe der Regresse hätte der Beschwerdeausschuss berücksichtigen müssen, dass die Frage der Verordnungsfähigkeit sehr schwierig zu beantworten gewesen sei, zumal das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen in seiner Entscheidung vom 22. September 1999 - L 4 KR 14/96 - von einem Systemversagen in Hinblick auf die ASI-Therapie ausgegangen sei.
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